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Immobilienblog

Ein Dauerwohnrecht hat nicht nur Vorteile

12. Juni 2013, 18:48pm

Veröffentlicht von Couture-Immobilien

Ein Dauerwohnrecht hat nicht nur Vorteile

Wird ein Dauerwohnrecht vergeben, so hat es für den Begünstigten vielerlei interessante Vorteile. Für Kaufinteressenten, Verkäufern und Erben kann es jedoch auch einige Nachteile mit sich bringen.

Während das Dauerwohnrecht für Begünstigte eine interessante Absicherung bietet, kann es für Verkäufer und Kaufinteressenten von Immobilien ein großes Hindernis sein. Aufgrund der umfassenden Tragweite muss das dauerhafte Wohnrecht genauso wie ein Dauernutzungsrecht in dem Grundbuch der jeweiligen Immobilie aufgeführt werden.

Wird die Immobilie verkauft, muss auch der Neubesitzer das besondere Recht des jeweilig Begünstigten akzeptieren. Dies gilt auch dann, wenn das Haus oder die Wohnung vererbt wird.
Der Erbe muss sich damit zufriedengeben, dass er sogleich auch einen Untermieter mitgeerbt hat, welcher bis zu seinem Tod weiterhin in den für ihn bestimmten Räumlichkeiten wohnen darf. In den meisten Fällen erhalten Verwandte,
wie Großeltern oder Kinder ein lebenslanges Wohnrecht. Oftmals wird es aber auch auf gesundheitlich eingeschränkte Personen überschrieben, die auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. In einigen Fällen wird das Recht aber auch auf Personen übertragen, die den Immobilienbesitzer über einen längeren Zeitraum gepflegt und unterstützt haben.

In der Regel wird das Dauerwohnrecht vorrangig zur Sicherung von Verwandten oder Partnern sowie bei Teilungen von Erbengemeinschaften angewendet. Aber auch Personen, die sich finanziell an den Baukosten beteiligt haben, können mithilfe dieses lebenslangen Wohnrechts ihre Einlage dinglich absichern.

Die Eintragung ist aber grundsätzlich nur dann möglich, wenn sich auch der Eigentümer damit einverstanden erklärt. Der § 32 des Wohneigentumsgesetzes verlangt zudem, dass eine von der Baubehörde besiegelte Bauzeichnung vorgelegt werden muss.
Die Zeichnung muss die Größe, die Aufteilung des Gebäudes und die genaue Lage des Bauwerks enthalten. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnt das Grundbuchamt den gewünschten Eintrag ab. Dies gilt speziell dann, wenn die Verteilung von weitläufigeren Rechten und Pflichten und der Inhalt des Nutzungsrechtes nicht ausreichend geklärt sind.

Ein lebenslanges Wohnrecht beinhaltet aber nicht nur die alleinige Nutzung von bestimmten Räumlichkeiten, des Hauses oder der Wohnung. Es dehnt sich oftmals auch auf Parkplätzen, Garagen oder auf die Gartenanlagen aus.

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