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Immobilienblog

Mietverhältnis bleibt beim Tod eines Mieters weiterhin bestehen

3. Juli 2013, 14:13pm

Veröffentlicht von Couture-Immobilien

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod eines Mieters. Der Mietvertrag muss von Angehörigen oder anderen Personen nach dem Tod des Mieters entweder beendet oder fortgesetzt werden.


Gerade im Zuge unserer alternden Gesellschaft ist es erforderlich zu wissen, dass ein Mietverhältnis nicht automatisch erlischt, wenn ein Mieter stirbt. Der Mietvertrag muss danach fortgeführt oder gekündigt werden, teilt der Deutsche Mieterbund mit.
Lebte der verstorbene Mieter mit einer anderen Person zusammen, werde diese Tatsache in den weiteren Prozess mit einbezogen. Durch den Tod des Mieters sind Mitbewohner oder Familienangehörige, die mit in der Wohnung leben, sodann berechtigt in den Vertrag einzutreten und den Mietvertrag zu übernehmen. Hat der verwitwete Ehepartner den Vertrag ebenfalls unterschrieben, ist der Mietvertrag für ihn/sie weiterhin bindend bis er/sie kündigt.


Lebte der verstorbene Mieter allein, ist der Mietvertrag Teil des Erbes. Sollte keine bestimmte Person im Testament festgelegt worden sein, gelten Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder als gesetzliche Erben. Wird das Erbe durch eine der Personen angenommen, ist diese in der Pflicht den Mietvertrag weiterhin zu begleichen oder zu kündigen. Sollte es zur Kündigung kommen, muss der Erbe die Wohnung räumen, Reparaturen tätigen und kann sich die Mietkaution auszahlen lassen.

http://www.couture-immobilien.de

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