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Immobilienblog

Wer modernisiert hat´s leichter mit der Neuvermietung

22. August 2013, 16:25pm

Wer Wohnraum modernisiert, vermietet ihn anschließend leichter. Neue Balkone, eine moderne Heizungsanlage oder wärmedämmende Fenster tragen viel zum Werterhalt einer Immobilie bei. Da sich mit diesen Maßnahmen der Wohnwert erhöht, kann von allen Mietern eine höhere Miete verlangt werden.

Die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden hierzu gar, dass dies auch bei nicht angekündigter Umsetzung der Modernisierung der Fall ist. ( BGH, VIII ZR 164/10).

Für energetische Sanierungen gibt es bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Doch wer das Finanzamt an den Kosten für Modernisierungen beteiligen will, muss jedes Wort auf die Goldwaage legen. Der Fiskus unterscheidet sorgsam zwischen sofort absetzbaren Instandhaltungen und nur langfristig abschreibbaren Modernisierungen zur Wohnungsverbesserung. Bei Gebäuden in städtebaulichen Entwicklungsgebieten kommt eine erhöhte Absetzung in Höhe von maximal acht Prozent, bei Sanierungsgebieten von maximal neun Prozent infrage. Ein Besuch beim Steuerberater lohnt hier also und ist unbedingt empfehlenswert.

Stark heruntergekommene Bausubstanzen lassen sich nicht mehr mit einem vertretbaren Sanierungsaufwand herrichten. In diesem Falle hilft nur noch abreißen und neu bauen. Das fanden auch die Richter des Bundesgerichtshofs. Bei einem reparaturbedürftigen Gebäude sind Abrisskündigungen zulässig, wenn der Abriss angemessen sei. Eine Sanierung sei in diesem Fall mit sehr hohen Kosten verbunden gewesen. Die Lebensdauer der Immobilie aus dem Jahr 1914 hätten sie aber kaum verlängert.

Mieter, die von so einer Situation betroffen sind, müssen sich auf dem angespannten Wohnungsmarkt neu orientieren. Hier wird in aller Regel eine höhere Miete fällig, was die Haushaltskasse anspannt. Wenn der neue Vermieter dann eine Mietkaution in Höhe von bis zu 3 Nettokaltmieten verlangt, wird es finanziell eng. Helfen kann hier beispielsweise die Mietkautionsbürgschaft, mit der Sie die Kaution sparen können.

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