Wohnen: Eigenbedarfskündigung
Der Vermieter muss bei einer Eigenbedarfskündigung dennoch dem Mieter im Zweifel eine Ersatzwohnung anbieten.
Wie ist der Sachverhalt?
Der Vermieter hatte einem Mieter gekündigt, da seine Eltern die Wohnung nutzen wollten. Kurz darauf wurde eine vergleichbare Wohnung in dem gleichen Haus frei. Diese wurde dem gekündigten Mieter allerdings nicht angeboten, sondern modernisiert und neu vermietet.
Was sagt das Gericht?
Das Amtsgericht Köln entschied nun, dass die Räumungsklage wegen Eigenbedarfs unwirksam sei. Der Vermieter sei verpflichtet, eine vergleichbare freie oder frei werdende Wohnung dem Mieter anzubieten, wenn dieser wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde (AZ.: 205 C 3/12).
Die Folge
Da die Kündigung unwirksam war, musste der Mieter nicht ausziehen. Der Vermieter hätte dem Mieter die frei gewordene Wohnung anbieten müssen.